- pflanzliche Arzneimittel enthalten gemäß Arzneimittelrecht und Behörden eine ausreichend hohe Menge Wirkstoffe, die analytisch nachgewiesen werden kann.
- homöopathische Arzneimittel hingegen sind nicht über den Wirkstoffgehalt definiert, sondern durch die Herstellung nach den Vorschriften des homöopathischen Arzneibuches ( HAB ).
- Urtinkturen werden nach dem HAB hergestellt und sind Ausgangsstoffe für die Herstellung von homöopathischen Dilutionen.
UrtinkturenAndrea Kegel2019-05-22T17:09:02+02:00